FakturaSML - Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lizenzbedingungen

FakturaSML (Lizenzgeber) gewährt Ihnen als Käufer (Lizenznehmer) das nicht ausschließliche Recht für die Benutzung der Vollversion des Softwareproduktes FakturaSML 2.0 oder einer höheren Versionsnummer, vorbehaltlich folgender Vertragsbedingungen:

§1 Die Software kann vom Lizenznehmer gleichzeitig ohne zeitliche Begrenzung auf nur einem Personal-Computer des Lizenznehmers benutzt und auf nur einer Festplatte installiert werden.

Für die Benutzung des Programms im Netzwerk (gleichzeitiger Zugriff mehrerer Arbeitsplätze auf gleiche Datenbestände) ist der Erwerb der Netzwerklizenz vorgeschrieben.

§2 Eine zusätzliche Nutzung der Software auf einem weiteren Computer oder außerhalb des Netzwerkes bedarf einer gesonderten Vereinbarung und ist erst nach Zahlung einer entsprechenden Nutzungsgebühr zulässig.

§3 Im Falle, dass der beiliegende Datenträger oder das Programm selbst als Prüfversion gekennzeichnet ist, ist dem Lizenznehmer im Rahmen dieses Lizenzvertrages der Einsatz der Software lediglich zu Testzwecken und beschränkt auf einen Zeitraum von 30 Tagen ab Installation gestattet. Eine, oder mehrfache Verlängerungen sind möglich. Das Weiterbenutzen nach dem 30-Tage-Test bzw. nach Ablauf der letzten Verlängerung ist eine Verletzung des deutschen und internationalen Urheberrechts. Das Programm kann nach Erwerb eines gültigen Lizenzschlüssels vollumfänglich genutzt werden und unterliegt keiner zeitlichen und/oder funktionalen Einschränkung.

§4 Die dem Lizenznehmer eingeräumten Nutzungsrechte darf der Lizenznehmer erst nach vollständiger Bezahlung der Lizenzgebühr ausüben.

§5 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktdokumentation als vereinbart.

§6 Das Softwareprodukt darf lediglich zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Solche Kopien müssen immer den Copyright-Vermerk der Originalsoftware tragen. Es dürfen keine Kopien des Softwareprodukts oder einzelner Module der Software für den Verkauf oder Weitergabe an Dritte oder für andere Zwecke angefertigt werden.

§7 Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, das Programm gegen unberechtigte Benutzung oder unberechtigter Verteilung zu schützen.

§8 Im Falle einer unrechtmäßigen Vervielfältigung des Programms oder der Lizenznummer wird FakturaSML Sie auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie mit einer unrechtmäßigen Vervielfältigung gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen.

§9 Die Lizenz sowie das Softwareprodukt können nur mit schriftlicher Genehmigung der FakturaSML übertragen werden, vorausgesetzt, dass der Dritte allen Bedingungen dieses Lizenzabkommens zustimmt und dass der Kunde keine Kopien des Softwareprodukts für sich behält.

§10 Durch den Erwerb dieser Lizenz werden keinerlei Rechte, Eigentumstitel oder Ansprüche auf das Softwareprodukt außerhalb dieses Lizenzabkommens an den Lizenznehmer übertragen.

§11 Der Lizenznehmer ist für die regelmäßige Sicherung, Kontrolle und Wartung seiner individuellen Datenbestände verantwortlich.

§12 Der Lizenznehmer hat FakturaSML bei der Lokalisierung eines Mangels in zumutbarer Weise, beispielsweise durch zur Verfügung stellen von Ausdrucken, Datensicherungen oder Systembeschreibungen zu unterstützen.

§13 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe.

§14 Sollten die in der Produktdokumentation aufgeführten Funktionen oder Leistungsmerkmale des Softwareproduktes nicht erfüllt sein, erfolgt nach Wahl des Lizenzgebers Nachbesserung, gegebenenfalls in Form der Lieferung einer neuen Version oder Rücknahme der Software gegen Erstattung bereits geleisteter Lizenzgebühren.

§15 FakturaSML ist für Schäden (Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder anderen Daten, Ansprüchen von Dritten), die auf Grund der Benutzung des Softwareprodukts entstehen, nicht ersatzpflichtig.

§16 FakturaSML übernimmt keine Haftung dafür, dass die Software für die vom Kunden vorgesehene Aufgabe geeignet ist oder mit anderen ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Sofern FakturaSML nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

§17 Ansprüche auf Schadensersatz oder vergeblicher Aufwendungen, die eine Folge von Mängeln sind, verjähren innerhalb eines Jahres nach Lieferung der Software.

§18 Schlussbestimmung Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Wird die Software durch Download von der Website von FakturaSML nach den für die Website geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen erworben, oder der Datenträger entsiegelt, erlischt das nach dem Fernabsatzgesetz bestehende zweiwöchige Widerrufsrecht gemäß § 3 Absatz (1) Satz 3 Nr. 2 lit. b) Fernabsatzgesetz mit dem Abschluss des Downloads der Software. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages durch eine rechtlich dazu befugte Stelle endgültig für unwirksam erklärt werden, so gilt der Vertrag im übrigen weiter. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag und seiner Durchführung entstehenden Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Achim